Gute Zahnärzte in Regensburg

Wie sind Zahnärzte eigentlich versichert?

Ärzte verfügen im Gegensatz zu Nichtmedizinern über einen exklusiven Zugang zu speziellen Krankenversicherungstarifen. Auch deren Kinder profitieren davon. Dabei gilt jedoch: Nicht immer ist der passende Elterntarif auch für die Kinder geeignet.

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Als Mediziner – egal welcher Art – profitiert man von speziell für Ärzte eingerichtete Tarife bei der privaten Krankenversicherung. Der Clou: Auch der eigene Nachwuchs lässt sich entsprechend für die Mediziner veranschlagten Tarife versichern. Hierbei sollte jedoch beachten werden, dass die veranschlagten Tarife und Leistungen nicht immer direkt auf die Kinder übertragen werden können. Nicht nur können in den einzelnen Tarifen Leistungen aufgeführt sein, die nur bei Erwachsenen angewendet werden können, ebenso können wichtige pädiatrische Leistungen im Erwachsenentarif nicht enthalten sein. Ein Vergleich auf dem Versicherungsmarkt lohnt sich hier also definitiv.

Wer kann sich im Ärztetarif versichern lassen?

Allen Ärzten  – egal ob Zahn- oder Humanmedizinern – ist es möglich, sich über eigens eingerichtete und zum Teil sogar erheblich günstigere Ärztetarifen krankenversichern zu lassen. Auch die Kinder der Mediziner lassen sich dabei mitversichern. Dies gilt auch für den Fall, dass die Eltern in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein sollten. Um für die eigenen Kinder allerdings einen Ärztetarif einer privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss jedoch mindestens ein Elternteil während der Versicherungszeit aktiv praktizieren.

Zahnärztetarif – was ist das?

Beim Zahnärztetarif handelt es sich um einen extra für Zahnärzte eingerichteten Tarif, der den Zahnmedizinern und deren Kindern vergünstigte Beiträge bei zahnmedizinischen Versorgungen einräumt. Die Vergünstigungen basieren dabei auf der Annahme, dass die zahnärztliche Expertise der Versicherten zu einer erhöhten Gesunderhaltung und somit auch zu geringeren Kosten für die Krankenversicherung führt. Dass Zahnärzte tatsächlich weniger Kostenaufwand im zahnmedizinischen Bereich verursachen, wird mittlerweile sogar von Statistiken untermauert.

Spezielle Kindertarife für Zahnärzte

Da Zahnärzte - im speziellen Kinderzahnärzte - ihre Kinder zumeist selbst behandeln, wurden von den privaten Krankenversicherungen auch spezielle PKV-Tarife für Kinder von Zahnärzten eingeführt. Hier gilt es allerdings zu beachten, dass die Tarife meist mit entsprechenden Bausteinen nachjustiert werden müssen, um einen vollumfänglichen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Denn während ein Kieferorthopäde meist normale Zahnbehandlungen wie professionelle Zahnreinigungen durchführen kann, wird ein Zahnarzt in der Regel auf die kieferorthopädischen Leistungen seiner Kollegen zurückgreifen müssen. Diese nicht durch Eigenleistung abgedeckten Versicherungsbausteine müssen bei der privaten Krankenversicherung mit bedacht und durch individuelle Versicherungsbausteine abgedeckt werden.

Bei Kindern muss zusätzlich beachtet werden, dass die zeitliche Dauer der Mitversicherung der eigenen Kinder von den privaten Krankenversicherungen unterschiedlich gehandhabt wird. Während beispielsweise die DEBEKA die Mitversicherung im Ärztetarif nur bis zum 20. Lebensjahr ermöglicht, räumen die meisten anderen Versicherungsgesellschaften eine Zeitspanne bis zum 25. Lebensjahr ein.

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Bildquelle: bigstock - IhorBulyhin
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