Gute Zahnärzte in Regensburg

Wenn die Versicherung nicht zahlt

Seit dem 1. Januar 2005 entrichten gesetzliche Krankenkassen nur noch befundbezogene Festzuschüsse für Zahnarztbehandlungen, die bei weitem nicht die anfallenden Kosten abdecken. Die Eigenbeteiligung der Patienten ist folglich gestiegen. Wer mehr als die angebotenen Standardleistungen möchte, muss dabei unter Umständen besonders tief in die Tasche greifen. Die Konsequenz: Der Markt für zusätzliche Zahnversicherungen boomt. Angebote und Preise unterscheiden sich dabei sehr stark. Worauf ist also beim Vertragsabschluss zu achten?

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Seit dem 1. Januar 2005 entrichten gesetzliche Krankenkassen nur noch befundbezogene Festzuschüsse für Zahnarztbehandlungen, die bei weitem nicht die anfallenden Kosten abdecken. Die Eigenbeteiligung der Patienten ist folglich gestiegen. Wer mehr als die angebotenen Standardleistungen möchte, muss dabei unter Umständen besonders tief in die Tasche greifen. Die Konsequenz: Der Markt für zusätzliche Zahnversicherungen boomt. Angebote und Preise unterscheiden sich dabei sehr stark. Worauf ist also beim Vertragsabschluss zu achten?

Zunächst sollte überlegt werden, welche Leistungen benötigt werden, um die Suche nach Versicherungen auf den eigenen Bedarf abzustimmen. Verträge können für Zahnersatz, Zahnbehandlungen, Zahnreinigung, kieferorthopädische Behandlungen oder Kombinationen aus verschiedenen Leistungen abgeschlossen werden. Angebote und Preise können sich dabei stark unterscheiden. Der eigene Bedarf ist die Grundlage für den Vergleich mit dem von dem Versicherer abgedeckten Leistungsspektrum. In diesem Zusammenhang muss sich der Versicherte bewusst sein, dass die Kosten auch mit einer Zusatzversicherung nicht zu 100 Prozent erstattet werden. Der Eigenanteil des Patienten sinkt nichtsdestotrotz auf etwa 10 bis 20 Prozent.

Neben den eigenen Wünschen muss beachtet werden, ob die Übernahme von Behandlungskosten an eine bestimmte Wartezeit des Patienten gebunden ist. Diese beträgt zu Beginn des Vertrags meistens 8 Monate. Ausnahmefälle sind Behandlungen aufgrund von Unfällen. Oft leisten Versicherer aber auch schon ab Vertragsschluss. In den ersten Jahren kann es sein, dass Kosten nur bis zu einer bestimmten Höhe übernommen werden. Auch dies sollte vorab geklärt werden. Manche Versicherer verlangen zudem eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Einige Versicherer bieten außerdem eine Altersrückstellung an. Damit sind die Beiträge anfangs höher als bei anderen Verträgen, mit fortschreitendem Alter sollen die Tarife relativ stabil bleiben. Eine Garantie gibt es dafür jedoch nicht. Sollte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits ein Zahnersatz benötigt werden, sollte sich der Versicherte über die Kostenübernahme erkundigen, insbesondere über die bei der Behandlung in Frage kommenden Materialien, die vom Versicherer bezahlt werden. Dabei gibt es große preisliche und qualitative Unterschiede.

Der Antragssteller kann darüber hinaus aus bestimmten Gründen von der Versicherung abgelehnt werden, etwa wenn er das Höchsteintrittsalter überschreitet. Vor dem Abschluss des Vertrags müssen zunächst Fragen zum gesundheitlichen Zustand beantwortet werden. Dies sollte so genau wie möglich und vor allem wahrheitsgemäß erfolgen, da bei falschen Angaben der Versicherungsschutz nicht greift.

Mit Mitte 40 sind Patienten laut Stiftung Warentest bereits auf Zahnersatz angewiesen, je nach Zustand des Gebisses auch schon früher. Es ist daher ratsam, die Versicherung spätestens mit 40 abzuschließen, um ohne Wartezeiten oder Erstattungsgrenzen vom vollen Leistungsumfang der Versicherung zu profitieren.
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Bildquelle: Bigstock - Baramee
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