Gute Zahnärzte in Regensburg

So funktioniert es mit dem Bonusheft beim Zahnarzt

Ein regelmäßiger mindestens halbjährlicher Besuch beim Zahnarzt sollte nicht nur aus gesundheitlichen Gründen stattfinden. Denn wer trotz einer guten Zahnpflege einmal Zahnersatz oder andere Eingriffe an seinen Zähnen braucht, wird von den gesetzlichen Krankenkassen mit einem Zuschuss belohnt, wenn er regelmäßige Einträge im Bonusheft vorweisen kann.

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Bereits seit 1998 gibt es das das Bonusheft für alle gesetzlich Versicherten. Da es nichts kostet und nur Vorteile bringen kann, sollte jeder Versicherter so ein Heft führen. Da es in jedes Portemonnaie passt, ist kann es auch leicht zum nächsten Zahnarztbesuch mitgebracht werden. Wer eine gute Zahnpflege hat und der Meinung ist, keine Probleme mit den Zähnen zu haben, sollte trotzdem nicht auf das Führen eines Bonusheftes verzichten. Denn auch bei guter und intensiver Zahn- und Mundhygiene können irgendwann einmal Karies oder andere Probleme auftreten. Wer dann ein gut geführtes Bonusheft hat, kann sich viel Geld sparen, weil Krankenkassen die Vorsorge ihrer Patienten finanziell belohnen. Schließlich profitieren auch die Krankenkassen selbst von einem gesunden Patienten, der weniger oft zum Arzt geht und sie so weniger kostet.

Wer regelmäßige Einträge in das Bonusheft vorweisen kann, erhält einen 10-30% höheren Zuschuss auf den Festzuschuss bei medizinisch notwendigen Behandlungen. Der Festzuschuss der Krankenkassen bei Zahnersatz beträgt 50%. Die Bonusprozente werden auf die bestehenden 50% Festzuschuss angerechnet, wodurch der Zuschuss also auf bis zu 65% steigen kann, was bei aufwendigen und teuren Zahnersatz-Behandlungen viel ausmacht.  

Wie hoch der Bonus ausfällt, ist von der Regelmäßigkeit der Einträge im Bonusheft abhängig. Wer seit seinem 18. Lebensjahr in fünf aufeinanderfolgenden Jahren mindestens einen Eintrag im Jahr in das Bonusheft vorweisen kann, erhält im Bedarfsfall dann bis zu 20% Zuschuss auf die sogenannte Regelversorgung, also bis zu 60% insgesamt. Die Regelversorgung ist die Standardversorgung mit Zahnersatz, die von den Krankenkassen bezuschusst wird, und laut Gesetz für ein funktionierendes Kauorgan ausreichend sind. Möchte der Patient jedoch einen Zahnersatz, der aufgrund von ästhetischen oder anderen Gründen von dieser Regelversorgung abweicht, muss er ihn selbst bezahlen.

Wer eine gute Zahnpflege über einen Zeitraum von 10 Jahren durch regelmäßige Einträge im Bonusheft vorweisen kann, erhält sogar einen Zuschuss von bis zu 30%. Damit erhöht sich der Gesamtzuschuss der Krankenkassen noch einmal um insgesamt 5% auf 65%, da wie bereits beschrieben, die Bonusprozente nur auf die 50% Festzuschuss der Krankenkassen angerechnet werden. Man erhält also 10-30% Bonus auf 50%, was die ermittelten Werte ergibt.

Auch wenn diese Regelung zunächst kompliziert klingen mag, das einzige was der Patient tun muss, ist das Führen des Heftes, um die Abrechnung usw. kümmert sich dann wie gewohnt die Krankenkasse bzw. der Zahnarzt. Wer einmal einen Eintrag beim Zahnbesuch vergessen hat, kann der versäumten Stempel vom Zahnarzt nachgetragen werden. Dafür wird allerdings eine geringe Gebühr (meist zwischen 2-9 Euro) fällig, da das Raussuchen der Unterlagen mit Aufwand verbunden ist.

Wer noch kein Bonusheft hat, kann es beim Zahnarzt seines Vertrauens kostenlos beantragen. Dieser hat in der Regel Bonushefte vorrätig.

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Bild: topaspics / BigstockPhoto
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