Gute Zahnärzte in Regensburg

Zahnsterben: Was sind die Optionen?

Die Diagnose eines abgestorbenen Zahns ist für viele Patienten ein Schock. Nicht umsonst: In extremen Fällen kann es ohne Behandlung sogar zum Tod des Betroffenen kommen. Dabei sind die Erfolgsaussichten bei frühzeitiger Entdeckung gut. Hier erfahren Sie, was es mit Zahnsterben auf sich hat, welche Ursachen und Möglichkeiten es gibt und was Sie unbedingt wissen sollten.

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Zahnsterben ist ein Vorgang, bei dem zunächst die Nerven und Blutgefäße (in der Fachsprache Pulpa genannt) absterben, die den Zahn versorgen. Erst im Anschluss daran stirbt die Zahnsubstanz selbst, das Dentin, ab. Auch wenn es sich aufgrund der guten zahnmedizinischen Versorgung in Europa um ein selteneres Phänomen handelt, ist es ernst zu nehmen.

Ursache ist die Beschädigung des Zahnschmelzes, zum Beispiel durch Karies oder durch abgebrochene Zähne. Dadurch gelangen Bakterien ins Zahninnere, die eine Entzündung (Gangrän) an der Wurzel hervorrufen, da das tote Gewebe zu faulen beginnt. Dies ist nicht zwangsläufig mit Schmerzen verbunden, da der Zahnschmelz auch ohne Versorgung noch erhalten werden kann. Bedingt durch die Entzündungsreaktion machen sie sich dennoch bei einigen Betroffenen bereits bemerkbar. Man sollte sich nicht davon beirren lassen, dass Schmerzen plötzlich wieder aufhören: Es handelt sich dabei um ein Zeichen dafür, dass der Nerv endgültig abgestorben ist. Der Zahn färbt sich mit der Zeit schwarz oder grau. Gelangen die Bakterien an die Wurzel und den darunter liegenden Nerv, bildet sich ohne rechtzeitige Behandlung ein Abszess, bei dem sich Eiter unter dem Zahn anstaut. Dieser drückt sowohl gegen den Zahn als auch gegen den Kiefer und kann ihn beschädigen. Spätestens diese Phase ist für viele Menschen mit unerträglichen Schmerzen und Schwellungen im gesamten Mundraum verbunden.

Um dies zu verhindern, hat der Zahnarzt die Möglichkeit, eine Wurzelbehandlung durchzuführen oder den Zahn zu ziehen. Wichtig ist, dass der Eiter wieder abfließen kann. Ohne Behandlung steigt das Risiko einer Sepsis, die auch als Blutvergiftung bekannt ist. Da durch Bakterien im Blutkreislauf unter Umständen Organversagen droht, ist der Besuch der Zahnarztpraxis unvermeidbar und sollte so schnell wie möglich erfolgen.

Ob ein Zahn tot ist, wird mit der Vitalitätsprüfung festgestellt. Dazu klopft der Arzt auf die betroffene Stelle. Verspürt der Patient einen Schmerz, liegt eine Wurzelspitzenentzündung vor, der Zahn ist abgestorben. In vereinzelten Fällen kann es sich um eine leichte Entzündung im Kiefer handeln, die auch von selbst wieder verheilt. Das sollte vom Arzt auf jeden Fall mit einem Röntgenbild abgeklärt werden, bei dem Entzündungen an der Wurzelspitze als dunkle Verfärbungen sichtbar werden.

Zusätzlich kann er in der Praxis einen Kältetest durchführen. Dazu genügt oft ein Luftstoß aus einer Wasser-Luft-Pistole. Es kann auch ein Wattebausch mit Kältespray an die Stelle gehalten werden. Ist die Kälte zu spüren, lebt der Zahn noch. Zu beachten ist aber, dass bei großen Füllungen oder Kronen dieser Test unzuverlässige Ergebnisse liefern kann, da der Zahn unter Umständen ohnehin weniger empfindlich ist als andere.

Auch, wenn es vielen Patienten schwerfällt: Kommt der Arzt zu dem Entschluss, dass der Zahn noch erhalten werden kann, hilft nur die Wurzelbehandlung. Hierbei werden die Wurzelkanäle mit Nadeln und Feilen gereinigt, desinfiziert und gefüllt. Eventuell sind dafür mehrere Sitzungen nötig, bei denen der Zahn jedes Mal nur provisorisch verschlossen wird. Am Ende wird das Dentin mit einer Keramikkrone versiegelt, um dessen schwarze Verfärbung zu verhindern. In manchen Fällen muss der Zahn jedoch zuvor gebleicht werden. Bei wiederkehrenden Entzündungen hilft unter Umständen als allerletzte Möglichkeit noch eine Wurzelspitzenresektion, bei der die Spitzen abgeschnitten werden. Dies bekämpft aber nicht die Ursache des Problems. Bei erfolgreicher Behandlung kann der betroffene Zahn auch noch als Pfeilerzahn für Brücken, Kronen oder Prothesen dienen. War diese Behandlung nicht erfolgreich oder möglich, hilft nur noch die Extraktion, d.h. das Ziehen des Zahns, der dann mit einer Brücke, einem Implantat oder einer herausnehmbaren Prothese ersetzt werden muss.

Gesetzliche Krankenkassen zahlen in den meisten Fällen die Kosten für die unkomplizierteren Behandlungen der Vorderzähne. Diese haben meistens nur einen Kanal. Schwieriger ist ein Eingriff bei den Backenzähnen. Wird durch sie eine Zahnreihe oder ein Vorderzahn gehalten, stehen die Chancen auf Kostenübernahme jedoch gut.
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Bildquelle: bigstock -  Bravissimos

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